Wirtschaftsprüfung
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Privatstiftungen gehören zu jenen Rechtsformen, bei denen das Unternehmensrecht die jährliche Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte durch einen Abschlussprüfer verpflichtend vorsieht. Abschlussprüfer können nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein.
Unser Leistungsangebot
- Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfungen, eingeschränkt auf kleine und mittlere Unternehmen im Sinne des § 221 UGB durch unsere Prüfungsgesellschaft Breschan & Petritz Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs- GmbH
Unser Leistungsangebot aus dem gesamten Kanzleinetzwerk
- Gründungsprüfungen
- Prüfungen anlässlich der Durchführung von Umgründungen im Sinne des Umgründungs-steuergesetzes